Ein integrierter Bachelor für alle? – Statement zur Einführung des integrierten Bachelors in Baden-Württemberg

Am Mittwoch, den 6. 11. 2024, wurde im Landtag im Rahmen des Fünften Hochschulrechtsänderungsgesetzes eine neue Regelung in das Landeshochschulgesetz LHG eingefügt, die die Einführung eines integrierten Bachelors an den juristischen Fakultäten in Baden-Württemberg ermöglicht. Grundsätzlich also eine positive Entwicklung auf dem Weg hin zu einem integrierten Bachelor an allen Fakultäten in Baden-Württemberg. Zunächst wird ein integrierter Bachelor wohl jedoch nur in Konstanz eingeführt – alle anderen Studierenden müssen warten.

Welche Vorteile und Nachteile die Neuregelung hat und was wir als Landesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften Baden-Württembergs e. V. vom Land und den Fakultäten fordern, findet ihr in unserer Pressemitteilung:

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