Der Vorstand
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Am 29. April 2026 hat das Justizministerium Baden-Württemberg eine Verordnung zur Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) beschlossen. Die Änderungen wurden inzwischen im Gesetzblatt veröffentlicht und treten nun in Kraft.
Zur Verordnung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/gesetzblatt/detail/2026-55
Besonders relevant ist die Möglichkeit der Entkopplung der Leistungen innerhalb der Großen Übungen in bestimmten Ausnahmefällen, insbesondere bei Krankheiten oder Auslandsaufenthalten. Damit wird den Fakultäten künftig ermöglicht, flexiblere und studierendenfreundlichere Lösungen vorzusehen.
Hierfür haben wir uns als Landesverband gemeinsam mit den lokalen Fachschaften über Jahre hinweg eingesetzt. Entscheidend ist nun allerdings die konkrete Umsetzung innerhalb der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten. Die neue Regelung schafft zunächst lediglich den rechtlichen Rahmen auf Landesebene, die nun der Umsetzung durch die Fakultäten bedarf.
Darüber hinaus enthält die Reform weitere wichtige Änderungen:
• Große Übungen sowie das Grundlagenfach können künftig auch elektronisch angefertigt werden. Auch hierfür bedarf es entsprechender Umsetzungen durch die Fakultäten.
• Für die Anmeldung zur Ersten juristischen Prüfung entfällt die Pflicht eines „eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen, nicht tabellarischen“ Lebenslaufes. Künftig ist lediglich noch „ein Lebenslauf mit Lichtbild neuen Datums in Passbildgröße“ erforderlich.
• Für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst ist künftig zusätzlich eine Erklärung zur Verfassungstreue vorzulegen.
Kritisch sehen wir hingegen, dass verdachtsunabhängige Kontrollmaßnahmen während der Ersten juristischen Prüfung nun ausdrücklich in der JAPrO verankert wurden. Genannt werden hierbei insbesondere Metalldetektoren sowie Handsondenkontrollen.
Insgesamt zeigt die Reform aus unserer Sicht, dass sich langfristiger hochschulpolitischer Einsatz auf Landesebene auszahlen kann. Gleichzeitig wird nun entscheidend sein, wie die neuen Möglichkeiten an den einzelnen Fakultäten konkret umgesetzt werden.
Wir werden die weiteren Entwicklungen an den Standorten begleiten und uns weiterhin für eine moderne und studierendenfreundliche juristische Ausbildung in Baden-Württemberg einsetzen.
Am 10. Dezember 2025 hat der baden-württembergische Landtag eine Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen, die den Weg für den Bachelor of Laws (LL.B.) an allen juristischen Fakultäten des Landes ebnet. Diese Entscheidung kommt einem langjährigen Anliegen der Studierenden nach und schafft die Grundlage für eine flexiblere, praxisorientiertere und entlastendere juristische Ausbildung.
Aktuell arbeiten die Universitäten mit Hochdruck an der konkreten Umsetzung der neuen Regelung. Ziel ist es, dass Studierende voraussichtlich bereits ab dem Wintersemester 2026/27 an allen Standorten die Möglichkeit haben, den Bachelor of Laws zu erwerben. Dies stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Anerkennung erbrachter Leistungen zu stärken und die psychische Belastung im Studium zu verringern.
Der Landesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften Baden-Württemberg (LRF BW) begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Nach jahrelangem Einsatz und intensiven Gesprächen mit den Dekanaten der juristischen Fakultäten, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK), dem Landesjustizprüfungsamt (LJPA) sowie den Landtagsfraktionen freuen wir uns, dass die Umsetzung nun zügig voranschreitet.
Wir danken allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und die lösungsorientierten Diskussionen, die diesen wichtigen Fortschritt für die juristische Ausbildung in Baden-Württemberg möglich gemacht haben.
Weitere Informationen:
https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/jura-bachelor-jetzt-an-allen-universitaeten-im-land-moeglich-1
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/gesetzblatt/detail/2025-139?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=gesetzblatt_newsletter&pk_source=gesetzblatt_newsletter
Hier findet ihr einen inhaltlichen und ausführlichen Bericht über unsere Arbeit im Jahr 2025:
Stand: 16.2.2026
Im ersten Halbjahr 2025 hat der Landesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften Baden-Württemberg (LRF BW) eine landesweite Umfrage unter Studierenden innerhalb der Examensvorbereitung durchgeführt. Ziel war es, Einblicke in die Nutzung und Bewertung der universitären Repetitorien (Uni-Reps) sowie in die Rahmenbedingungen der Examensvorbereitung zu gewinnen. Insgesamt nahmen 414 Studierende aus Konstanz, Heidelberg, Tübingen, Freiburg und Mannheim teil. Die Umfrage liefert Informationen zu Standorten, Semestern, genutzten Repetitorien sowie zu den konkreten Bedürfnissen der Studierenden – etwa in Bezug auf Materialien, Kursformate und Betreuung. Die Ergebnisse zeigen sowohl die Stärken der jeweiligen Uni-Reps als auch bestehende Herausforderungen und bilden eine wichtige Grundlage für die Verbesserung und Abstimmung der Examensvorbereitung in Baden-Württemberg.