Hier findet ihr unsere Positionen:
E-Examen
Wir unterstützen die geplante Einführung des E-Examens zur Herbstkampagne 2026. Wichtig ist dabei, dass den Studierenden genügend Testmöglichkeiten geboten werden, um sich ausreichend mit dem entsprechenden Textverarbeitungsprogramm auf das E-Examen vorbereiten zu können. Dabei muss die momentan vorgesehene Möglichkeit, wahlweise weiterhin auf Papier schreiben zu können, bestehen bleiben. Als essentiell erachten wir eine frühzeitige und verlässliche Planung mit entsprechender Informierung der Studierenden (sowie der Fakultäten). Weiter fordern wir von der Landespolitik, dass die Fakultäten in finanzieller Hinsicht bei der E-Examensvorbereitung unterstützt werden.
Integrierter Bachelor of Law
Wir begrüßen die am 10. Dezember 2025 beschlossene Änderung des Landeshochschulgesetzes, die den Bachelor of Laws (LL.B.) nun flächendeckend an allen juristischen Fakultäten in Baden-Württemberg ermöglicht.
Seit Jahren setzen wir uns als Landesverband für diese Entwicklung ein und freuen uns, dass unser Engagement gemeinsam mit den Dekanaten, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK), dem Landesjustizprüfungsamt (LJPA) sowie den Landtagsfraktionen nun Früchte trägt. Aktuell arbeiten die Fakultäten an der Umsetzung, sodass die Studierende aller Fakultäten in BW voraussichtlich ab dem Wintersemester 2026/27 den Bachelor erwerben können. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Regelungen studierendenfreundlich, transparent und an den Standorten (im Rahmen der verschiedenen Studiensysteme an den Standorten) möglichst vergleichbar ausgestaltet werden – insbesondere, um eine psychische Entlastung während der Examensvorbereitung zu erreichen und Planungssicherheit zu schaffen.
Die offizielle Pressemitteilung Justizministeriums zur Änderung des Landeshochschulgesetzes findet ihr hier: https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/jura-bachelor-jetzt-an-allen-universitaeten-im-land-moeglich-1
Entzerrung der Großen Übungen
Wir setzen uns für eine stärkere Flexibilisierung der Großen Übungen ein. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa Auslandsaufenthalt, längere Krankheit oder vergleichbare Härtefälle – sollen Hausarbeiten und Klausuren auch unabhängig voneinander anerkannt werden können.
So erhalten Studierende die nötige Flexibilität, um besondere Lebensumstände mit den Anforderungen des Studiums zu vereinbaren, ohne dabei einen Nachteil im Studienfortschritt zu erleiden.
Anerkennung ehrenamtlichen Engagements i. R. d. Freisemesterregelung, § 22 JAPrO
Wir setzen uns für die Anerkennung von ehrenamtlichen Tätigkeiten, wie etwa der Vorstandsarbeit oder der studentischen Rechtsberatung, als Freisemester im Rahmen des Freiversuchs gemäß § 22 JAPrO ein. Wir plädieren für eine Ergänzung des § 22 JAPrO, die ehrenamtliche Rechtsberatung sowie weiteres studienbezogenes Engagement, etwa in Fachschaften oder bei der Organisation von Veranstaltungen, als anrechenbare Tätigkeiten für den Freiversuch ermöglicht. In diesem Anliegen unterstützen wir die Reformforderungen des VDSI und setzen uns für eine zukunftsfähige und studierendenfreundliche Gestaltung der Juristenausbildung ein.
Universitäre Repetitorien stärken
Als LRF setzen wir uns mit Nachdruck für die Stärkung und den Ausbau universitärer Repetitorien ein. Wir sind überzeugt, dass es in der Verantwortung der Universitäten liegt, die Studierenden bestmöglich auf die erste juristische Prüfung vorzubereiten.
Universitäre Repetitorien bieten eine qualitativ hochwertige Examensvorbereitung für alle – unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Sie sind nicht nur ein wesentlicher Beitrag zur akademischen Bildung, sondern fördern insbesondere die Chancengleichheit. Damit tragen sie dazu bei, dass das Jurastudium nicht als elitärer Studiengang wahrgenommen wird und somit an Attraktivität für eine breitere Studierendenschaft gewinnt.
Eine gezielte Förderung universitärer Repetitorien ist daher nicht nur ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit im Bildungssystem, sondern auch ein entscheidender Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Jurastudiums.
Anonymisierte Klausuren
Neben der Anonymisierung der Prüfungsleistungen im universitären Rahmen setzen wir uns auch für eine verdeckte Zweitkorrektur im Examen ein.
Als LRF stehen wir für Chancengleichheit, Gleichbehandlung und sind gegen Diskriminierung. Durch die Anonymisierung haben alle Studierenden dieselben Korrekturvoraussetzungen, wodurch die Bewertung aufgrund von subjektiven Merkmalen, welche unabhängig von den Prüfungsleistungen sind, minimiert werden.
Bei der verdeckten Zweitkorrektur wird verhindert, dass sich der/die Zweitkorrektor*in durch das Einsehen der Note beeinflussen lässt. Dadurch liegt der Fokus weiterhin auf der akademischen Leistung.
Neben den genannten Themen hat sich der LRF intensiv für folgende Themen eingesetzt:
Viele der genannten Punkte werden auch im Hamburger Protokoll aufgegriffen, eine Resolution, die Professoren, Studierende und die Initiative iur.reform 2023 gemeinsam ausgearbeitet haben.