Durch jede BaWüFaTa werden die Themen des Landesverbands ergänzt. Für folgende Themen setzt sich der LRF ein:

E-Examen
Grundsätzlich unterstützen wir die Einführung des E-Examens, wobei die Möglichkeit auf Papier zu schreiben natürlich bestehen bleiben muss. Wichtig ist dabei, dass den Studierenden genügend Testmöglichkeiten geboten werden, um sich ausreichend auf das E-Examen vorzubereiten. Außerdem halten wir eine frühzeitige und verlässliche Planung mit entsprechender Information der Studierenden für essenziell.

Möglichkeit des Abschichtens
Wir setzen uns für die Einführung des “Abschichtens” in der ersten juristischen Prüfung ein. Abschichten ist die Möglichkeit, in der ersten juristischen Prüfung die Examensklausuren auf unterschiedliche Prüfungskampagnen aufzuteilen. Beispielsweise könnte man die drei Zivilrechtsklausuren im Examen im Herbst schreiben und die zwei Öffentlich-rechtlichen Klausuren und die Strafrechtsklausur im Frühjahr. Durch die Option des Abschichtens kann die physische und psychische Belastung reduziert werden und alle Studierenden haben die Möglichkeit ihr juristisches Wissen besser zu zeigen.

Integrierter Bachelor of Law
Wir als LRF setzten uns für die landesweite Einführung eines integrierten Bachelors an allen juristischen Fakultäten in Baden-Württemberg ein.
Wir stellen uns hier ein vollintegriertes Konzept vor, bei dem es im Vergleich zum Studiengang mit dem Abschlussziel Staatsexamen keine zusätzlichen Prüfungen gibt. So kann der Bachelorgrad auf Grundlage der ohnehin zu erbringenden Leistungen während des Studiums verliehen werden. Als Abschlussarbeit zum Erwerb des Bachelors kann dann die Studien- oder Seminararbeit dienen.
Wir wollen damit eine Entlastung für die Studierenden, besonders in den Phasen der Prüfungen und der Prüfungsvorbereitung erreichen.

Dauerhaftes Gremium für Reformen
Entscheidungen über Veränderungen von Bedingungen des Studiums, der JAPrO oder dem Examen sind notwendig, um das juristische Studium weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und für qualifizierte AbsolventInnen zu sorgen. Diese Entscheidungen sollten jedoch wohlüberlegt sein und die Sichtweisen und Meinungen aller Betroffenen mit einbeziehen. Deshalb fordern wir als LRF ein dauerhaftes Gremium mit dem LJPA, den Dekanen, der fünf juristischen Fakultäten in BW, dem Justizministerium Baden-Württembergs und dem LRF BW. So können Reformen langfristig diskutiert und sinnvoll umgesetzt werden.

Anerkennung von Freisemestern für den Freischuss
Wir setzen uns für die Anerkennung von weiteren ehrenamtlichen Tätigkeiten (Vorstandsarbeit, studentische Rechtsberatung u.ä.) als Freisemester im Hinblick auf den Freiversuch ein. Wir plädieren für die Ergänzung des § 22 JAPrO um eine ausdrückliche Regelung für die ehrenamtliche Rechtsberatung und eine offene Regelung für weiteres studienbezogenes Engagement. Dabei unterstützen wir den VDSI in ihren Reformforderungen bezüglich des § 22 JAPrO.

Universitäre Repetitorien stärken
Wir finden, dass die UniReps gestärkt und unterstützt werden müssen. Wir sehen eine Verantwortung beim Land, die UniReps finanziell zu unterstützen, gerade auch aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit.

Anonymisierte schriftliche Prüfungen
Wir setzen uns für eine Anonymisierung in den regulären Prüfungsleistungen an den Universitäten ein. Als LRF stehen wir für Gleichbehandlung und sind gegen jegliche Form von Diskriminierung. Durch anonymisierte Prüfungen haben alle Studierenden dieselben Korrekturvoraussetzungen, wodurch die Fairness im Jurastudium in hohem Maße gefördert wird.

Neben den genannten Themen hat sich der LRF intensiv für folgende Themen eingesetzt:

Viele der genannten Punkte werden auch im Hamburger Protokoll aufgegriffen, eine Resolution, die Professoren, Studierende und die Initiative iur.reform 2023 gemeinsam ausgearbeitet haben.