
Ihr könnt nun den Feststellungsbescheid gem. § 34 VIII Nr.1 LHG BW beim LJPA beantragen.
Hier findet ihr den Link:
https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/justiz/justizpruefungsamt/juristenausbildung-und-pruefungen/integrierter-bachelor
Diesen benötigt ihr alternativ zum Zulassungsbescheid zur Ersten Juristischen Prüfung bei der Beantragung des LL.B. an eurer Universität.
Meldet euch gerne bei Fragen!
