Verordnung zur Änderung der JaPro – Neue Möglichkeiten der Entkopplung der Leistungen innerhalb der Großen Übungen und mögliche E-Prüfungen

Am 29. April 2026 hat das Justizministerium Baden-Württemberg eine Verordnung zur Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) beschlossen. Die Änderungen wurden inzwischen im Gesetzblatt veröffentlicht und treten nun in Kraft.
Zur Verordnung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/gesetzblatt/detail/2026-55

Besonders relevant ist die Möglichkeit der Entkopplung der Leistungen innerhalb der Großen Übungen in bestimmten Ausnahmefällen, insbesondere bei Krankheiten oder Auslandsaufenthalten. Damit wird den Fakultäten künftig ermöglicht, flexiblere und studierendenfreundlichere Lösungen vorzusehen.

Hierfür haben wir uns als Landesverband gemeinsam mit den lokalen Fachschaften über Jahre hinweg eingesetzt. Entscheidend ist nun allerdings die konkrete Umsetzung innerhalb der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten. Die neue Regelung schafft zunächst lediglich den rechtlichen Rahmen auf Landesebene, die nun der Umsetzung durch die Fakultäten bedarf.

Darüber hinaus enthält die Reform weitere wichtige Änderungen:

•⁠  ⁠Große Übungen sowie das Grundlagenfach können künftig auch elektronisch angefertigt werden. Auch hierfür bedarf es entsprechender Umsetzungen durch die Fakultäten.
•⁠  ⁠Für die Anmeldung zur Ersten juristischen Prüfung entfällt die Pflicht eines „eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen, nicht tabellarischen“ Lebenslaufes. Künftig ist lediglich noch „ein Lebenslauf mit Lichtbild neuen Datums in Passbildgröße“ erforderlich.
•⁠  ⁠Für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst ist künftig zusätzlich eine Erklärung zur Verfassungstreue vorzulegen.

Kritisch sehen wir hingegen, dass verdachtsunabhängige Kontrollmaßnahmen während der Ersten juristischen Prüfung nun ausdrücklich in der JAPrO verankert wurden. Genannt werden hierbei insbesondere Metalldetektoren sowie Handsondenkontrollen.

Insgesamt zeigt die Reform aus unserer Sicht, dass sich langfristiger hochschulpolitischer Einsatz auf Landesebene auszahlen kann. Gleichzeitig wird nun entscheidend sein, wie die neuen Möglichkeiten an den einzelnen Fakultäten konkret umgesetzt werden.

Wir werden die weiteren Entwicklungen an den Standorten begleiten und uns weiterhin für eine moderne und studierendenfreundliche juristische Ausbildung in Baden-Württemberg einsetzen.

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