Jura-Bachelor (LL.B.) in Baden-Württemberg: Umsetzung an allen Fakultäten in vollem Gange

Am 10. Dezember 2025 hat der baden-württembergische Landtag eine Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen, die den Weg für den Bachelor of Laws (LL.B.) an allen juristischen Fakultäten des Landes ebnet. Diese Entscheidung kommt einem langjährigen Anliegen der Studierenden nach und schafft die Grundlage für eine flexiblere, praxisorientiertere und entlastendere juristische Ausbildung.

Aktuell arbeiten die Universitäten mit Hochdruck an der konkreten Umsetzung der neuen Regelung. Ziel ist es, dass Studierende voraussichtlich bereits ab dem Wintersemester 2026/27 an allen Standorten die Möglichkeit haben, den Bachelor of Laws zu erwerben. Dies stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Anerkennung erbrachter Leistungen zu stärken und die psychische Belastung im Studium zu verringern.

Der Landesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften Baden-Württemberg (LRF BW) begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Nach jahrelangem Einsatz und intensiven Gesprächen mit den Dekanaten der juristischen Fakultäten, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK), dem Landesjustizprüfungsamt (LJPA) sowie den Landtagsfraktionen freuen wir uns, dass die Umsetzung nun zügig voranschreitet.

Wir danken allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und die lösungsorientierten Diskussionen, die diesen wichtigen Fortschritt für die juristische Ausbildung in Baden-Württemberg möglich gemacht haben.

Weitere Informationen:
https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/jura-bachelor-jetzt-an-allen-universitaeten-im-land-moeglich-1
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/gesetzblatt/detail/2025-139?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=gesetzblatt_newsletter&pk_source=gesetzblatt_newsletter

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